Bundeskleingartengesetz

BKleingG steht für das Bundeskleingartengesetz. Es regelt die Nutzung von Kleingärten (Schrebergärten) in Deutschland. Das Gesetz legt unter anderem fest:

  • wer einen Kleingarten pachten darf,
  • wie der Garten genutzt werden muss (vor allem zum Anbau von Obst und Gemüse sowie zur Erholung),
  • wie groß Gartenlauben sein dürfen,
  • welche Rechte und Pflichten Pächter und Verpächter haben,
  • unter welchen Voraussetzungen ein Pachtvertrag gekündigt werden kann.

Kurz gesagt: Das BKleingG schützt Kleingärtner und sorgt dafür, dass Kleingärten ihrem eigentlichen Zweck – der kleingärtnerischen Nutzung und Erholung – erhalten bleiben.

zum ---> BKleigG