Bundeskleingartengesetz
BKleingG steht für das Bundeskleingartengesetz. Es regelt die Nutzung von Kleingärten (Schrebergärten) in Deutschland. Das Gesetz legt unter anderem fest:
- wer einen Kleingarten pachten darf,
- wie der Garten genutzt werden muss (vor allem zum Anbau von Obst und Gemüse sowie zur Erholung),
- wie groß Gartenlauben sein dürfen,
- welche Rechte und Pflichten Pächter und Verpächter haben,
- unter welchen Voraussetzungen ein Pachtvertrag gekündigt werden kann.
Kurz gesagt: Das BKleingG schützt Kleingärtner und sorgt dafür, dass Kleingärten ihrem eigentlichen Zweck – der kleingärtnerischen Nutzung und Erholung – erhalten bleiben.