Freie Gärten
Liebe Gartenfreundin / Lieber Gartenfreund
Sie möchten bei uns im Kleingärtnerverein Blockdiek e.V. ein Kleingarten Pachten?
Die Kleingärten sind Eigentum KGV-Blockdiek e.V. und dürfen nicht vom Pächter veräußert werden. Die Verpachtung wird nur vom Vorstand es KGV-Blockdiek e.V. vorgenommen. |
Verpachtung Im Falle einer Gartenkündigung entscheidet ausschließlich der Vorstand des Vereins über die Neuverpachtung des Gartens! Die direkte Weitergabe eines Kleingartens von einem Pächter auf einen Interessenten ist unzulässig. Verstößt außerdem gegen die Regeln des Pachtvertrages. Privat abgeschlossene Verträge mit dem bisherigen Pächter sind nichtig. Leisten Sie deshalb niemals im Vorfeld Zahlungen an den abgebenden Pächter! |
Sprechzeiten sind März - Oktober jeden ersten Mittwoch im Monat 18-19 Uhr |
Für die Vergabe freier Gärten im Kleingärtnerverein Blockdiek e.V. ist ausschließlich der Vorstand zuständig. |
Preise:
|
Die Gartenordnung & Das Bundeskleingartengesetz findet ihr unter Service. |