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VERBOTEN CANNABIS-ANBAU IM KLEINGARTEN VERBOTEN

Seit dem 1. April dürfen Erwachsene bis zu drei weibliche Cannabispflanzen an ihrem Wohnsitz oder dem gewöhnlichen Aufenthaltsort anbauen. Das Bundesgesundheitsministerium stellt jetzt aber klar:

Im Kleingarten darf das Kraut nicht wachsen.

Denn: Kleingärten zählen nicht als gewöhnlicher Aufenthaltsort. Nur wenn die anbauende Person dort einen Wohnsitz innehat, darf sie Cannabis im Kleingarten anbauen - das ist aber in der Regel nicht der Fall. Im Bundeskleingartengesetz ist nämlich geregelt, dass eine Laube in einem Kleingarten nicht zum dauernden wohnen geeignet sein darf.

 

 

Im Schrebergarten blühen einige Pflanzen, aber eine darf nicht angebaut werden: Die Cannabispflanze.

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Bitte räumt euren Müll weg. Das sieht nicht schön aus und ist auch strafbar.

Da immer öfters illegale Müllentsorgungen auf dem Vereinsgelände stattfinden, weisen wir nochmals darauf hin, dass die unerlaubte Müllentsorgung nicht gestattet ist und ab sofort zur Anzeige gebracht wird.

 

Recycling-Station Oberneuland

Rockwinkeler Landstraße 105, 

28325 Bremen

Telefon: 0421 / 3 6136 11

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